
Unfallversicherung
Als Landwirt sind Sie auch in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist
nur auf Antrag und nur bei Vorhandensein landwirtschaftlicher Nutzflächen von weniger als 0,25 ha vorgesehen.
Damit ist der größte Teil der Kosten, der durch Invalidität entsteht, nicht abgesichert. Eine private Unfallversicherung stellt die passende Lösung für dieses Problem dar. Nur mit ihr erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen. Natürlich können Sie Ihr persönliches Unfallrisiko auch im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung für Ihre Belegschaft mit absichern.
In diesem Zusammenhang von Interesse:

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